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R32 Verbot ab 2027: Das gilt laut EU-F-Gase-Verordnung

R32 Verbot ab 2027: Das gilt laut EU-F-Gase-Verordnung

Lange Zeit galt R32 als beliebtes Kältemittel für Wärmepumpen. Das ändert sich mit der neuen EU-F-Gase-Verordnung 2024/573. Demnach soll der Einsatz fluorierter Treibhausgase wie R32 schrittweise eingegrenzt und schließlich ganz verboten werden. Welche Fristen dabei gelten, inwieweit bestehende Anlagen betroffen sind und welche Alternativen es gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

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Das sagt die EU-F-Gase-Verordnung

Die F-Gase-Verordnung ist eine europaweite Richtlinie, die den Einsatz fluorierter Treibhausgase reguliert. Diese werden auch als F-Gase bezeichnet und kommen in Wärmepumpen und Klimaanlagen zum Einsatz. Dort erfüllen sie eine wichtige Funktion, indem sie Wärme aufnehmen und transportieren. 

Aufgrund des hohen Treibhauspotenzials von F-Gasen sieht die aktuelle Version der EU-F-Gase-Verordnung eine schrittweise Einschränkung der Verwendung bis hin zum vollständigen Verbot vor. Statt synthetischer F-Gase wie R32 sollen künftig natürliche Kältemittel wie R290 verwendet werden.

Entscheidende Kennzahl: Das Global Warming Potential

Grundlage für das Gesetz bildet das Global Warming Potential. Auch als GWP abgekürzt, gibt die Kennzahl Aufschluss darüber, wie klimaschädlich ein Kältemittel ist. Sie drückt aus, wie viel Wärme ein Gas in der Atmosphäre im Vergleich zu CO2 über einen Zeitraum von 100 Jahren speichert. CO2 bildet dabei den Referenzwert mit einem GWP von 1. R32 kommt auf einen GWP-Wert von 675 und ist damit deutlich klimaschädlicher. 

Verbot von R32

Mit Inkrafttreten der neuen EU-F-Gase-Verordnung gilt: Ab einem gewissen Datum dürfen Kältemittel, die einen bestimmten GWP-Wert überschreiten, nicht länger in den Verkehr gebracht werden. Je nach Art der Wärmepumpe und Leistungsgröße gelten dabei verschiedene Fristen. Davon sind auch Wärmepumpen, die das Kältemittel R32 nutzen, betroffen. 

Stand heute gilt:

Derzeit ist sowohl der Betrieb bestehender Wärmepumpen als auch die Installation neuer Anlagen mit R32 erlaubt.

Ab 2027 gelten jedoch die ersten Einschränkungen.

Bestandsschutz

Wichtig vorab: Alle im Folgenden genannten Fristen betreffen ausschließlich das Inverkehrbringen, also den erstmaligen Verkauf neuer Geräte durch Hersteller und Importeure. Bestehende Wärmepumpen mit R32 dürfen unbegrenzt weiterbetrieben, repariert, gewartet und mit R32 nachgefüllt werden.

Konsequenzen für Eigentümer

Die F-Gase-Verordnung verbietet nicht den Betrieb von R32-Wärmepumpen, sondern das Inverkehrbringen, also den erstmaligen Verkauf innerhalb der EU. Für Eigentümer bedeutet das dreierlei:

  • Bestehende Anlagen dürfen unbegrenzt weiterlaufen: Es gibt keinen Austauschzwang. 
  • Wartung und Nachfüllen mit R32 bleiben erlaubt: Das seit 2026 geltende Service-Verbot betrifft nur Kältemittel ab einem GWP von 2.500. R32 liegt mit 675 weit darunter.
  • Neuinstallation erlaubt, wenn bereits in Verkehr gebracht: Geräte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch danach noch eingebaut werden. Verboten ist der Verkauf durch Hersteller und Importeure, nicht die Installation.

Fristen für Verbote

Die Verordnung kennt keinen einheitlichen Grenzwert für das Inverkehrbringen von F-Gasen, sondern gestaffelte Schwellen für ein GWP von 150, 750 und 2.500. Letztere gelten je nach Gerätetyp, Leistung und Stufe. 

Für Wärmepumpen sind die Werte 150 und 750 relevant. R32 liegt mit einem GWP von 675 unter der Schwelle von 750, aber deutlich über 150. Es fällt also immer genau dann aus dem Markt, wenn für eine Gerätekategorie der Grenzwert von 150 greift:

Wärmepumpentyp R32 darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden ab
Monoblock bis 50 kW 01.01.2027
Monoblock über 50 kW 01.01.2030
Split-Wärmepumpe bis 12 kW 01.01.2027
Split-Wärmepumpen über 12 kW 01.01.2033

Dass Split-Geräte über 12 kW bis 2033 und damit vergleichsweise lange Zeit haben, liegt an dieser Staffelung. Für sie gilt ab 2029 zunächst nur der Grenzwert 750, unter dem R32 knapp durchrutscht. Erst ab 2033 greift die Obergrenze von 150.

Wichtige Ausnahme: Lassen die Sicherheitsanforderungen am Aufstellort kein Kältemittel mit einem GWP unter 150 zu, beispielsweise weil brennbares Propan dort nicht infrage kommt, gilt stattdessen der Grenzwert 750. R32 bleibt in solchen Fällen auch nach den genannten Stichtagen zulässig.

 

Und danach?

Die genannten Termine sind nicht die letzte Stufe. Ab 2032 für Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW beziehungsweise ab 2035 für Split-Geräte bis 12 kW sind fluorierte Kältemittel in diesen Klassen vollständig verboten, unabhängig vom GWP. Wer 2027 auf eine synthetische Alternative knapp unter einem GWP von 150 ausweicht, wie zum Beispiel auf das Kältemittel R454C mit einem GWP von 146, kauft damit also nur Zeit. Dauerhaft zukunftssicher im Sinne der F-Gase-Verordnungsind nur natürliche Kältemittel mit sehr niedrigem GWP (wie beispielsweise wie R290 mit einem GWP von 0,02).

R290 als Alternative

Ein Kältemittel, das die Anforderungen der EU-F-Gase-Verordnung erfüllt, ist das natürliche Kältemittel R290. Besser bekannt als Propan, weist es einen GWP-Wert von 0,02 auf und liegt damit deutlich unterhalb des vorgeschriebenen Grenzwerts von 150. Ein Grund, warum bereits heute viele Wärmepumpenhersteller auf R290 setzen. 

 

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